Sachverständigenbüro Dr. Georges Lesnino
Nach der gängigen Rechtssprechung haftet ein Baumeigentümer für Schäden, die aus seinem Baum entstehen können.
Regelmäßige Sichtkontrollen sind vom Baumeigentümer bzw. in seinem Auftrag protokolliert durchzuführen. Sind Vorschäden wie z.B. dürre Äste, offene Stammfäule oder Stammrisse äußerlich sichtbar, ist eine fachliche Beratung hinzuzuziehen und eine fachlich qualifizierte Überprüfung sowie gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen.
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