Maibaumkontrolle

Grundsätzlich haftet derjenige, der den Maibaum aufstellt, für Personen- und Sachschäden.
 
Ein Maibaum muss einmal pro Jahr auf seine Standsicherheit überprüft werden. Ab dem dritten Standjahr wird eine Kontrolle durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen von den Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben. Nach fünf Jahren muss der Maibaum abgebaut werden.

 

 

 

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