Grundsätzlich haftet derjenige, der den Maibaum aufstellt, für
Personen- und Sachschäden.
Ein Maibaum
muss einmal pro Jahr auf seine Standsicherheit überprüft werden. Ab dem dritten Standjahr wird eine Kontrolle durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen von den Haftpflichtversicherungen
vorgeschrieben. Nach fünf Jahren muss der Maibaum abgebaut werden.